Photos auf Events – Darf man das noch?
Dem palk von GC-Lausitz ist ein Announcement zu einem Event aufgefallen:
Datenschutz!!!!!
Leider sind auch wir von diesem leidlichen Thema betroffen.
Wir möchten euch deshalb darauf aufmerksam machen, dass wir im Rahmen des Events heute Abend Fotos machen.
Wer nicht möchte, dass er auf den Fotos sichtbar ist, die wir hier und auf unserer Homepage teilweise veröffentlichen, möge uns dass beim Event bitte sagen, dann werden wir darauf natürlich Rücksicht nehmen.Schade so etwas sagen zu müssen, aber durch unsere Homepage zur Abstimmung sind wir leider dazu gezwungen.
Bis heute Abend KeLuRad
Quelle: https://coord.info/GLXEVG66
Er hat nun sofort ein praktisches Dokument für Event-Owner erstellt und als Verhaltensregel empfohlen, man möge auf der eigenen Stirn vermerken, wenn man nicht photographiert werden möchte. 😉
An und für sich hat sich aber durch die DSGVO nichts geändert was Photos von Personen angeht!
Bei Bildaufnahmen (bei Veranstaltungen) gilt seit Jahren das KUG mit §22 und daran hat auch die DSGVO nichts geändert.
Im KunstUrhG, dem „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ heißt es in Paragraph 22:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
Aber, wie palk auch schon anmerkt, sollte uns das eigentlich auch schon unser gesunder Menschenverstand sagen.
Photos sollten wir nur von Personen machen, die damit einverstanden sind. Die Einwilligung kann dabei so simpel sein, wie das posieren und lächeln für die Kamera.
In dem Sinne: Setz doch auf dem nächsten Event mal wieder ein Lächeln auf 🙂
Amerkung: Ich bin kein Anwalt und dieser Text ist keine Beratung, sondern nur ein Hinweis von mir.